Verwaltungsgerichtshof 0531/68

0531/68Supreme Administrative CourtJan 15, 1969

Full text

Verwaltungsgerichtshof 0531/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.01.1969

Spruch

1. ) Der angefochtene Bescheid vom 7. Februar 1968 wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

2. ) Der angefochtene Bescheid vom 29. Februar 1968 wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben:

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.360,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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