Verwaltungsgerichtshof 1753/66

1753/66Supreme Administrative CourtApr 13, 1967

Full text

Verwaltungsgerichtshof 1753/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.04.1967

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Entscheidung über den von der belangten Behörde gestellten Anspruch auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird einem abgesonderten Beschluß vorbehalten.

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