Verwaltungsgerichtshof 0450/65

0450/65Supreme Administrative CourtOct 20, 1965

Full text

Verwaltungsgerichtshof 0450/65

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.1965

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren von S 52,50 wird abgewiesen.

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