Verwaltungsgerichtshof 1891/60

1891/60Supreme Administrative CourtNov 16, 1961

Full text

Verwaltungsgerichtshof 1891/60

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1961

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm die Entscheidung über die Beistellung einer Netzhütte und über die Nachprüfung des bereits zuerkannten Entschädigungsbetrages vorbehalten wurde, infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen, die Beschwerde im übrigen zurückzuweisen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.