Verwaltungsgerichtshof 0717/58

0717/58Supreme Administrative CourtJun 23, 1960

Full text

Verwaltungsgerichtshof 0717/58

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1960

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm der Ausspruch über die Verpflichtung zur Bezahlung von Kommissionsgebühren aufrecht erhalten wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.