Verwaltungsgerichtshof 0954/54

0954/54Supreme Administrative CourtJul 6, 1956

Full text

Verwaltungsgerichtshof 0954/54

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.1956

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit die sogenannten Assistenzgebühren der Umsatzsteuer unterzogen wurden, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.