Verwaltungsgerichtshof 1811/51

1811/51Supreme Administrative CourtApr 30, 1953

Full text

Verwaltungsgerichtshof 1811/51

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1953

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Versagung der Anrechnung von Dienstzeiten für die Bemessung des Ruhegenusses richtet, als unbegründet abgewiesen.

Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen, die Beschwerde im übrigen zurückzuweisen.

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