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14Ns107/23f•OGH 14Ns107/23f
Der Oberste Gerichtshof hat am 27. November 2023 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Nordmeyer und Dr. Haslwanter LL.M. in der Strafsache gegen Dr. * K* wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 erster und fünfter Fall, Abs 2, § 148 zweiter Fall StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 80 Hv 88/23i des Landesgerichts Klagenfurt, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht St. Pölten delegiert.
Gründe:
[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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