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15Ns111/23a•OGH 15Ns111/23a
Der Oberste Gerichtshof hat am 24. November 2023 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Mann und Dr. Sadoghi in der Strafsache gegen * S* wegen Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung, AZ 37 Hv 112/23k des Landesgerichts Wels, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Eisenstadt delegiert.
Gründe:
[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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