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6Nc28/22b•OGH 6Nc28/22b
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.Prof. Dr. Gitschthaler als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Nowotny und Mag. Pertmayr als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H* D*, vertreten durch Dr. Gerhard Pail, Rechtsanwalt in Oberwart, gegen die beklagte Partei S* L*, vertreten durch Mag. Dr. Theresa Böhler, Rechtsanwältin in Wörgl, wegen 486,80 EUR sA, über den Delegierungsantrag der klagenden Partei in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Die von der klagenden Partei erklärte Zurückziehung ihres Delegierungsantrags wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
[1] Der Kläger hat seinen Delegierungsantrag mit Schriftsatz vom 13. 12. 2022 zurückgezogen.
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