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504Präs27/21m•OGH 504Präs27/21m
Beschluss:
Der Ablehnungsantrag des ***** gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts ***** vom 24. Mai 2021 wird abgewiesen.
Begründung:
Im Verfahren AZ 31 Bs 81/21w des Oberlandesgerichts ***** stellte der Antragsteller einen Delegierungsantrag. Sein in diesem Verfahren an das Präsidium des Oberlandesgerichts übermitteltes Schreiben vom 24. Mai 2021 enthält den Hinweis „NICHT *****!“ (Präsident des Oberlandesgerichts) und die Wortfolge „Ablehnung ***** zum Antrag auf Delegierung“ sowie die Aussage „Da ***** zum MITOPFER“ (einer vom Antragsteller abgelehnten Richterin des Oberlandesgerichts) jene nicht ausschließt.
Mit diesem gänzlich unsubstantiierten Vorbringen wird weder eine subjektive Befangenheit des Abgelehnten noch ein objektiver Anschein der Parteilichkeit des Präsidenten des Oberlandesgerichts aufgezeigt.
Der Antrag ist daher abzuweisen.
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