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13Ns78/20d•OGH 13Ns78/20d
Der Oberste Gerichtshof hat am 17. August 2020 durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel als Vorsitzende sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. SetzHummel in der Strafsache gegen Stephan S***** wegen des Vergehens der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 StGB, AZ 14 U 148/17t des Bezirksgerichts Fünfhaus, über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht GrazWest delegiert.
Gründe:
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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