11Ns23/18y•OGH 11Ns23/18y
Der Oberste Gerichtshof hat am 18. April 2018 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek und die Hofrätin Dr. BachnerForegger als weitere Richter in der Strafsache gegen Bojan O***** wegen des Vergehens der Begünstigung nach §§ 15, 299 Abs 1 StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 12 Hv 8/18g des Landesgerichts Eisenstadt, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Innsbruck delegiert.
Gründe:
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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