13Ns86/17a•OGH 13Ns86/17a
Der Oberste Gerichtshof hat am 24. November 2017 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie den Hofrat und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und Mag. Michel in der Strafsache gegen Andrea P***** und eine andere Angeklagte wegen Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB und einer anderen strafbaren Handlung, AZ 91 Hv 67/17i des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über den Antrag der Erstangeklagten Andrea P***** und Anregung des Landesgerichts für Strafsachen Wien auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Korneuburg delegiert.
Gründe:
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.