12Ns67/13v•OGH 12Ns67/13v
Der Oberste Gerichtshof hat am 15. Oktober 2013 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé und die Hofrätin Dr. MichelKwapinski als weitere Richter in der Strafsache gegen Lemia R***** wegen des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB, AZ 39 U 43/13w des Bezirksgerichts Vöcklabruck, über den Antrag der Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Bezau delegiert.
Gründe:
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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