The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
1Präs.2690-2258/10k•OGH 1Präs.2690-2258/10k
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.Prof.Dr.Griss über den Ablehnungsantrag des L***** den
Beschluss
gefasst:
Der gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz gerichtete Ablehnungsantrag wird zurückgewiesen.
Gründe:
In einer an den Obersten Gerichtshof, das Oberlandesgericht Linz, das Landesgericht Linz und das Bezirksgericht Urfahr-Umgebung gerichteten Eingabe lehnt L***** (ua) den Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz ab. Der Eingabe ist - auch nach der Verbesserung - nicht zu entnehmen, dass ein Strafverfahren gegen den Ablehnungswerber anhängig wäre, in dem der Präsident des Oberlandesgerichts Linz zur Entscheidung berufen wäre.
Der Ablehnungsantrag war daher als nichtzurgeschäftsordnungsgemäßen Behandlung geeignet zurückzuweisen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.