OGH 7Nc24/06y

7Nc24/06ySupreme CourtDec 20, 2006

Full text

OGH 7Nc24/06y

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2006

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Schaumüller als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** GmbH, , vertreten durch Jeannee Rechtsanwalt GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Werner H, vertreten durch Vogl Rechtsanwalt GmbH in Feldkirch, wegen EUR 15.000 sA, infolge Antrags des Beklagten auf Delegierung gemäß § 31 JN den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der am 7. 12. 2006 beim Obersten Gerichtshof eingelangte „replizierende Schriftsatz“ des Beklagten wird zurückgewiesen.

Begründung:

Begründung

Eine Replik des Antragstellers auf eine von seinem Gegner gemäß § 31 Abs 3 letzter Satz JN abgegebene Äußerung sieht das Gesetz nicht vor.

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