The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
8Ob320/97k•OGH 8Ob320/97k
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Petrag als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Langer, Dr.Rohrer, Dr.Adamovic und Dr.Spenling als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** AG, ***** vertreten durch Kosch Partner, Rechtsanwälte Kommanditpartnerschaft in Wiener Neustadt, wider die beklagte Partei Helmut L*****, Kaufmann,***** vertreten durch Dr.Georg Thum, Rechtsanwalt in St. Pölten, wegen S 132.265,- sA, infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 25.Juni 1997, GZ 17 R 142/97w-18, den
Beschluß
gefaßt:
Die außerordentliche Revision der beklagten Partei wird gemäß § 508 a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).
Begründung:
Die Revisionswerberin hat das Urteil des Erstgerichtes in zweiter Instanz wegen unrichtiger Beweiswürdigung und unrichtiger Tatsachenfeststellung sowie wegen unrichtiger rechtlichter Beurteilung bekämpft. Die Rechtsrüge erschöpfte sich im Hinweis auf eine der Klageführung entgegenstehende Stundungsvereinbarung und war daher - da eine solche Vereinbarung von den Vorinstanzen nicht als erwiesen angenommen wurde - nicht gesetzmäßig ausgeführt. Das Berufungsgericht war daher zur Überprüfung der rechtlichen Beurteilung des Ersturteiles weder berechtigt noch verpflichtet (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 9 zu § 471 mwN). Die im Berufungsverfahren unterbliebene (bzw nicht gehörig ausgeführte) Rechtsrüge kann im Revisionsverfahren nicht mehr nachgeholt werden (Kodek aaO Rz 5 zu § 503 mwN).
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.