Verfassungsgerichtshof E714/2025

E714/2025Constitutional CourtMar 10, 2026

Regest

Volksbegehren, Anwendbarkeit AVG, Manuduktion, Rechtsschutz, Verwaltungsverfahren, Vertreter, Wählerevidenz, Determinierungsgebot, Rechtspolitik, Wahlrecht aktives

Full text

Verfassungsgerichtshof E714/2025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E714.2025

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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