Verfassungsgerichtshof E3893/2024

E3893/2024Constitutional CourtJun 16, 2025

Regest

Adel, Namensrecht, Personenstandswesen, Privat- und Familienleben, demokratisches Grundprinzip, Zivilrecht

Full text

Verfassungsgerichtshof E3893/2024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2025:E3893.2024

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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