Verfassungsgerichtshof E3571/2024

E3571/2024Constitutional CourtFeb 27, 2025

Regest

Energierecht, Steuerpflicht, EU-Recht, Verordnung, Energieabgaben, Abgaben, Rechtspolitik, Verwaltungsökonomie, Rückwirkung, Vertrauensschutz, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung

Full text

Verfassungsgerichtshof E3571/2024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2025:E3571.2024

Spruch

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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