Verfassungsgerichtshof E2029/2022 ua

E2029/2022 uaConstitutional CourtFeb 28, 2023

Regest

VfGH / Anlassfall, Einreiseverbot, Fremdenrecht

Full text

Verfassungsgerichtshof E2029/2022 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2023:E2029.2022

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit seine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gegen die Erlassung eines auf zwei Jahre befristeten Einreiseverbotes abgewiesen wird, wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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