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E3390/2020 ua•Verfassungsgerichtshof E3390/2020 ua
E3390/2020 uaConstitutional CourtJun 7, 2021
Sozialversicherung, Gesellschaftsrecht, Haftung, Ermittlungsverfahren
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Erkenntnisse im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz gemäß Art7 BVG und Art2 StGG verletzt worden.
Die Erkenntnisse werden aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters zusammen die mit € 3.357,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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