Verfassungsgerichtshof E2314/2018 ua

E2314/2018 uaConstitutional CourtMar 12, 2019

Regest

Asylrecht, Rückkehrentscheidung, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, Kinder

Full text

Verfassungsgerichtshof E2314/2018 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2019:E2314.2018

Spruch

I.1. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Erkenntnisse, soweit damit ihre Beschwerden gegen die Nichtzuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan, gegen die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen (§57 Asylgesetz 2005), gegen die Erlassung einer Rückkehrentscheidung, gegen den Ausspruch, dass die Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei, und gegen die Festsetzung einer vierzehntätigen Frist zur freiwilligen Ausreise, abgewiesen werden, in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die angefochtenen Erkenntnisse werden insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.400,80 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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