E733/2017•Verfassungsgerichtshof E733/2017
E733/2017Constitutional CourtMar 1, 2018
VfGH / Anlassfall
I.Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungsbestimmungen in ihren Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.