Verfassungsgerichtshof E1110/2015 ua

E1110/2015 uaConstitutional CourtDec 1, 2016

Regest

Markenschutz, Rotes Kreuz, Völkerrecht, Eigentumsbeschränkung, Verwaltungsstrafrecht

Full text

Verfassungsgerichtshof E1110/2015 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E1110.2015

Spruch

I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Erkenntnisse weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerden werden abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführenden Parteien durch die angefochtenen Erkenntnisse in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

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