V39/2016•Verfassungsgerichtshof V39/2016
V39/2016Constitutional CourtNov 24, 2016
Baurecht, Verkehrsflächen, Verordnungsbegriff, Verordnungserlassung, VfGH / Prüfungsgegenstand
I.Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Grins ("Der Gemeinderat beschließt mit 12 dafür Stimmen bei 1 Stimmenthaltung, dass Bauten, die lt. TBO an die Grundgrenze zu Gemeindestraßen gebaut werden können, einen Abstand von 1 m zur Gemeindestraße aufweisen müssen"), beschlossen am 20. Dezember 2004, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel von 22. Dezember 2004 bis 10. Jänner 2005, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Tirol verpflichtet.
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