Verfassungsgerichtshof E2597/2015

E2597/2015Constitutional CourtJun 10, 2016

Regest

Asylrecht, Entscheidungsbegründung

Full text

Verfassungsgerichtshof E2597/2015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E2597.2015

Spruch

I.1. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit ihm damit der Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zuerkannt wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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