Verfassungsgerichtshof E615/2015

E615/2015Constitutional CourtFeb 25, 2016

Regest

VfGH / Anlassfall, VfGH / Aufhebung Wirkung

Full text

Verfassungsgerichtshof E615/2015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E615.2015

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Beschluss wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Beschluss wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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