Verfassungsgerichtshof E623/2014

E623/2014Constitutional CourtNov 26, 2015

Regest

Flurverfassung, Tribunal, civil rights, Verwaltungsgericht, Landesverwaltungsgericht, Parteistellung, Agrarbehörden, Befangenheit

Full text

Verfassungsgerichtshof E623/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E623.2014

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis in seinem durch Art6 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.580,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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