Verfassungsgerichtshof E577/2014

E577/2014Constitutional CourtNov 28, 2014

Regest

Vergabewesen, Gebühr, Rechtsschutz, Verwaltungsgericht

Full text

Verfassungsgerichtshof E577/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:E577.2014

Spruch

I.Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

II.Die beschwerdeführende Gesellschaft ist schuldig, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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