E1091/2014•Verfassungsgerichtshof E1091/2014
E1091/2014Constitutional CourtNov 24, 2014
Asylrecht, Fremdenpolizei, Außerlandesbringung, Privat- und Familienleben
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,− bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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