Verfassungsgerichtshof U2377/2012

U2377/2012Constitutional CourtSep 19, 2014

Regest

Asylrecht, Ausweisung, Privat- und Familienleben

Full text

Verfassungsgerichtshof U2377/2012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:U2377.2012

Spruch

I.1. Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit damit die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgesprochen wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt worden.

Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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