Verfassungsgerichtshof B258/2013

B258/2013Constitutional CourtMar 12, 2014

Regest

Hochschulen, Rückwirkung, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, VfGH / Aufhebung Wirkung

Full text

Verfassungsgerichtshof B258/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.2014

Spruch

I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Die Wirtschaftsuniversität Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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