B1427/2011•Verfassungsgerichtshof B1427/2011
B1427/2011Constitutional CourtFeb 21, 2014
Sozialversicherung, Arzneimittel, Tribunal, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung, Befangenheit, Erwerbsausübungsfreiheit
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.