Verfassungsgerichtshof B1021/2013

B1021/2013Constitutional CourtFeb 20, 2014

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Meinungsäußerungsfreiheit

Full text

Verfassungsgerichtshof B1021/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.2014

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

II.Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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