Verfassungsgerichtshof U2234/2012 ua

U2234/2012 uaConstitutional CourtSep 27, 2013

Regest

Asylrecht, Ausweisung, Ermittlungsverfahren

Full text

Verfassungsgerichtshof U2234/2012 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2013:U2234.2012

Spruch

I. 1.Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind durch die angefochtenen Entscheidungen, soweit damit die Abweisung ihrer Beschwerde betreffend die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Russische Föderation ausgesprochen wird, in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl 390/1973).

Die Entscheidungen werden insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

II.Die Anträge der Einschreiter zu 3. bis 6. auf Bewilligung der Verfahrenshilfe werden abgewiesen.

III.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.640,− bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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