Verfassungsgerichtshof U1217/2012

U1217/2012Constitutional CourtSep 25, 2013

Regest

Asylrecht, Ausweisung, Auslieferung, Aussetzung des Verfahrens, Bindung (der Gerichte)

Full text

Verfassungsgerichtshof U1217/2012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2013:U1217.2012

Spruch

I.1. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit damit das Beschwerdeverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des anhängigen Auslieferungsverfahrens gemäß §38 AVG ausgesetzt wird, in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl 390/1973) verletzt worden. Die angefochtene Entscheidung wird insoweit aufgehoben.2. Im Übrigen ist der Beschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden. Insoweit wird die Beschwerde abgewiesen.

II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 1.200,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.