B65/2013•Verfassungsgerichtshof B65/2013
B65/2013Constitutional CourtSep 23, 2013
VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten
I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Die Technische Universität Graz ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.