Verfassungsgerichtshof B1510/2012

B1510/2012Constitutional CourtSep 23, 2013

Regest

VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten

Full text

Verfassungsgerichtshof B1510/2012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.2013

Spruch

I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Die Universität Graz ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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