Verfassungsgerichtshof U496/2013

U496/2013Constitutional CourtSep 16, 2013

Regest

Asylrecht, Ausweisung, Bescheidbegründung

Full text

Verfassungsgerichtshof U496/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.2013

Spruch

I.1. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit ihm damit der Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zuerkannt und der Beschwerdeführer nach Georgien ausgewiesen wird, in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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