Verfassungsgerichtshof B1450/2012

B1450/2012Constitutional CourtSep 16, 2013

Regest

Rechtsanwälte, Berufsrecht

Full text

Verfassungsgerichtshof B1450/2012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.2013

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

II.Der Antrag auf Abtretung wird abgewiesen.

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