Verfassungsgerichtshof U709/12 ua

U709/12 uaConstitutional CourtMar 13, 2013

Regest

Asylrecht, Ausweisung, Bescheidbegründung

Full text

Verfassungsgerichtshof U709/12 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.2013

Spruch

I.1. Die Erstbeschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.Die Entscheidung wird – soweit sie die Erstbeschwerdeführerin betrifft – aufgehoben.

2. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Erstbeschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II.1. Die Behandlung der Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers, der Dritt- und der Viertbeschwerdeführerin sowie des Fünftbeschwerdeführers wird abgelehnt.

2. Der Antrag des Zweitbeschwerdeführers, der Dritt- und der Viertbeschwerdeführerin sowie des Fünftbeschwerdeführers auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird zurückgewiesen.

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