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KII-2/79•Verfassungsgerichtshof KII-2/79
KII-2/79Constitutional CourtJun 12, 1980
Kompetenz Bund - Länder Dienstrecht, Dienstrecht, Arbeitnehmerschutz, Vertragsbedienstete, VfGH / Kompetenzfeststellung
I.1. Die Erlassung eines Gesetzes, das dem von der Nö. Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Landes NÖ entspricht, fällt mit Ausnahme der Bestimmung des §61 gem. Art21 Abs1 erster Satz und Abs2 erster Satz B-VG in die Zuständigkeit der Länder.
2. Die Erlassung einer Bestimmung, die dem §61 des vorgelegten Gesetzentwurfes entspricht, fällt gem. Art21 Abs2 B-VG in die Zuständigkeit des Bundes.
3. Die Erlassung des zur Prüfung vorgelegten Aktes der Vollziehung fällt in die Zuständigkeit des Bundes.
II. Rechtssätze:
1. Die gesetzliche Regelung der Zuständigkeit zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Land als Dienstgeber und einem Vertragsbediensteten aus dem Dienstverhältnis sowie das Bestehen oder Nichtbestehen eines Dienstvertrages fällt gem. Art21 Abs2 B-VG in die Zuständigkeit des Bundes.
2. Die Erlassung dispositiver gesetzlicher Regelungen über die Arbeitszeit und über den Erholungsurlaub von Vertragsbediensteten der Länder fällt gem. Art21 Abs2 B-VG in die Zuständigkeit der Länder.
3. Die Entscheidung über Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis von Vertragsbediensteten der Länder fällt in die Zuständigkeit des Bundes.
III. Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Rechtssätze unverzüglich im BGBl. kundzumachen.
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