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B128/79•Verfassungsgerichtshof B128/79
B128/79Constitutional CourtNov 24, 1983
VfGH / Legitimation, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsmaßstab, Verwaltungsstrafrecht, Parteistellung, Person juristische
I. Die von Ing. Ewald K erhobene Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH wird abgewiesen.
II. Die bf. Firma I Revisionsdienst für Blitzschutz- und Erdungsanlagen GesmbH ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Bf. durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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