The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
B416/83•Verfassungsgerichtshof B416/83
B416/83Constitutional CourtFeb 27, 1984
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, VfGH / Prüfungsmaßstab
I. Der Bf. ist dadurch, daß ihn in Wien Organe der dortigen Bundespolizeidirektion am 4. Juli 1983, 9.30 Uhr, festgenommen und bis 15.30 Uhr dieses Tages in Haft gehalten haben, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
II. Hingegen ist der Bf. dadurch, daß ihn am 4. Juli 1983 in Wien Organe der dortigen Bundespolizeidirektion durch Abnahme von Fingerabdrücken erkennungsdienstlich behandelt haben, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Insoweit wird die Beschwerde abgewiesen.
III. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.