Verfassungsgerichtshof G141/86; G142/86

G141/86; G142/86Constitutional CourtJun 16, 1987

Regest

VfGH / Individualantrag, Weinrecht, Lebensmittelrecht, Wirtschaftslenkung, Umweltschutz, Wettbewerb unlauterer

Full text

Verfassungsgerichtshof G141/86,G142/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1987

Spruch

1. ) Der Antrag festzustellen, daß §4 Abs3 des WeinG 1985 in der Stammfassung verfassungswidrig war, wird zurückgewiesen.

2. ) Auch die weiteren Anträge, soweit sie von der zweitantragstellenden Gesellschaft und vom Drittantragsteller eingebracht wurden, werden zurückgewiesen.

3. ) Der auf Aufhebung von Stellen des Weingesetzes 1985 in der Fassung der Nov. BGBl. 372/1986 gerichtete Antrag des Erstantragstellers wird abgewiesen.

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