Verfassungsgerichtshof B92/85

B92/85Constitutional CourtSep 25, 1987

Regest

Versammlungsrecht

Full text

Verfassungsgerichtshof B92/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1987

Spruch

Der Bf. ist dadurch, daß ihm Organe der Sicherheitsdirektion für Niederösterreich am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au Schläge mit dem Gummiknüppel und mit der Faust versetzt haben, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, verletzt worden.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Bf. zu Handen seines Vertreters die mit S 55.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.