Verfassungsgerichtshof B109/88

B109/88Constitutional CourtJun 9, 1988

Full text

Verfassungsgerichtshof B109/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1988

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Bf. zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 11.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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