Verfassungsgerichtshof B1338/87

B1338/87Constitutional CourtJun 9, 1988

Regest

Disziplinarrecht / Rechtsanwälte

Full text

Verfassungsgerichtshof B1338/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1988

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten ist schuldig, dem Bf. die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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